Schadenfeststellung bei Einzug
In dem von dir gemieteten Wohnraum wird bei deinem Auszug von einer*m Mitarbeiter*in des Studierendenwerks Göttingen eine Überprüfung des Inventars vorgenommen.
Wir bitten dich in deinem eigenen Interesse, bereits bei Einzug das Inventar und den Mietraum auf Schäden/Mängel und gereinigten Zustand zu überprüfen, um somit Unstimmigkeiten bei der Berechnung eventuell vorhandener Beschädigungen bei Auszug zu vermeiden.
Eine Meldung zur Schadenfeststellung bei Einzug muss spätestens innerhalb von 2 Tagen abgesendet werden.