Beihilfen
Beihilfen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronisch kranke Studierende
Die Universität Göttingen, der Universitätsbund Göttingen, der AStA der Universität und das Studentenwerk Göttingen helfen bedürftigen Studierenden mit Behinderungen und/oder chronisch kranken Studierenden, einen erhöhten Bedarf im persönlichen Budget durch die Vergabe von Beihilfen auszugleichen.
Du möchtest eine Beihilfe beantragen? Dann komm in unsere Sprechstunde, kontaktiere uns telefonisch oder nutze unser Kontaktformular. Wir beraten dich gern!
Beihilfen für Studierende mit Kind
Der Universitätsbund Göttingen und das Studentenwerk helfen bedürftigen Studierenden mit Kind in besonderer finanzieller Notsituation. Du kannst dich beim Sozialdienst über Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
Buchbeihilfe
Literatur für das Studium ist teuer, daher ermöglichen wir dir einen finanziellen Zuschuss in Form einer Buchbeihilfe. Sie ist als Ausgleich für die Aufwendungen angeschaffter Bücher der jeweiligen Fachrichtung gedacht. Es werden 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch 150,00 Euro erstattet.
Antragszeitraum auf Buchbeihilfe für Bachelorstudiengange sind die Semester 1 bis 6 und für Masterstudiengänge die Semester 1 bis 4. Entsprechend müssen die Kaufbelege datiert sein. Für Studiengänge mit Studienziel Staatsexamen/Diplom/Magister gilt ein Antragszeitraum von Semester 1 bis 10.
Die Antragsformulare gibt es im Sozialdienst während der Öffnungszeiten.
Mehr zur Buchbeihilfe erfährst du aus den Vergaberichtlinien.
Freitische für die Mensa
Studierende in einer besonders schwierigen finanziellen Situation können einen Zuschuss zum Mensaessen erhalten. Durch diese Geldzuwendung kann die Verpflegung in der Mensa für einen Monat finanziert werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular:
Antragsberechtigt sind: Studierende der Georg-August Universität, der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, der Hochschule für angewandte Wissenschaft (HAWK) sowie der privaten Fachhochschule Göttingen (PFH), die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
Empfänger*innen von Förderung nach dem BAföG erhalten diese Unterstützung nicht, es sei denn, sie weisen nach, dass sie sich trotz dieser Förderung in einer besonderen finanziellen Situation befinden.
Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular. Für die Bearbeitung und Bedürftigkeitsprüfung sind Kopien der Kontoauszüge der letzten zwei Monate sowie eine gültige Immatrikulationsbescheinigung beizufügen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Notlage und der schwierigen finanziellen Situation erforderlich.
Beim Freitisch handelt sich um einen Zuschuss, somit erfolgt keine Bargeldauszahlung. Der Gegenwert der gewährten Freitische wird auf die Chipkarte zur bargeldlosen Bezahlung in der Mensa aufgeladen. Ein Rechtsanspruch für den Erhalt von Freitischen besteht nicht.
Gesundheitsförderung
Für notwendige Heil- und Hilfsmittel bzw. Zahnerhaltung/-ersatz vergibt der Sozialdienst des Studentenwerks Einzelbeihilfen, soweit die Krankenversicherungen keine volle Kostenübernahme leisten.
Sonstige Hilfen im Einzelfall
Unser Sozialdienst ist bemüht, allen Studierenden zu helfen. Bitte schildere deinen persönlichen Fall: Erkläre und weise deine finanzielle Notsituation nach.