Bargeldlos zahlen per Ausweis, EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay
Studierende, Bedienstete und externe Gäste bezahlen in allen Einrichtungen des Studierendenwerks ausschließlich bargeldlos.
Studierende und Bedienstete verwenden für schnelle Zahlungsvorgänge am besten ihren Studien-, den Mitarbeiter- oder den Universitätsausweis. Diese Chipkarten können per EC-Karte und allen gängigen Kreditkarten aufgewertet werden (Mastercard, Visacard, UnioPay, JCB, Diners Club/Discover, Maestro, Visa Electron, VPAY, Girocard). Die Ausweise enthalten eine elektronische Geldbörse, die KarteninhaberInnen an den Kartenaufwertern aufwerten können. Beim Kassieren wird die Karte auf den Kartenleser gelegt und der Betrag von der Karte abgebucht. Ist das Kartenguthaben verbraucht, wird die Karte erneut aufgewertet.
Weitere Zahlungsmöglichkeiten stehen per EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay zur Verfügung, sollte die Zahlung per Ausweis z. B. mangels Aufladeguthabens einmal nicht möglich sein.
Ein wichtiger Hinweis hierzu: Studierende und Bedienstete legen gleichzeitig Ihren Ausweis auf das Lesegerät, damit der korrekte Preis erhoben wird.
Eine weitere Möglichkeit stellt das AutoLoad-Verfahren dar, bei dem du uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der aufgeladenen Beträge von deinem Girokonto erteilst und ganz bequem direkt beim Bezahlen deine Karte mit Guthaben aufladen kannst.
Da das Studierendenwerk und die Universität die Geldbörse gemeinsam betreiben, kann natürlich auch mit Karten bezahlt werden, die in den gastronomischen Einrichtungen des Uni-Klinikums aufgewertet worden sind.
Wichtig: Auf Beschluss des Präsidiums werden seit April 2009 die vergünstigten Mitarbeiterpreise in den Mensen nur noch bei Zahlung mit dem Mitarbeiterausweis und Universitätsausweis (als Chipkarte) gewährt.
Der Gästeausweis
Gäste des Studierendenwerks Göttingen nutzen den Gästeausweis für die bargeldlose Zahlung. Den Gästeausweis erhalten sie an der Infobox der Zentralmensa. Bei Beantragung des Gästeausweises muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Studierende, die zwar immatrikuliert sind, jedoch noch keinen Studienausweis besitzen, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen Gästeausweis zu erhalten. Auch hier muss der Personalausweis vorgelegt werden. Studierenden mit Gästeausweis wird an den Kassen unserer Einrichtungen der CampusGastronomie – nur bei zusätzlicher Vorlage der gültigen Immatrikulationsbescheinigung – der Studierendenpreis berechnet.
Fragen oder Probleme?
Wenn du Fragen oder Probleme beim Bezahlen mit dem Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis hast, wende dich bitte an unsere Infobox in der Zentralmensa. Deine Fragen, Hinweise und Anregungen kannst du uns auch gerne über das Kontaktformular im rechten Seitenbereich mitteilen.
FAQ zum Bezahlen per Ausweis, EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay
Warum können nicht alle Bankkarten an den EC-Aufwertern benutzt werden?
Seit Frühjahr/Sommer 2021 werden unsere bisherigen Aufwerter sukzessive gegen moderne Geräte ausgetauscht, die sowohl alle EC-Karten und die gängigsten Kreditkarten akzeptieren. Es stehen nur noch wenige „alte“ Geräte, bei denen der Chip auf der EC-Karte nicht akzeptiert wird, auch können diese Geräte keine Kreditkarten verarbeiten. Das sind per 10.11.21 die EC-Aufwerter im ZHG sowie im KWZ/Cafe Cult und – während einer Umbauphase eines Eingangsbereiches – in der Zentralmensa im Treppenhaus Ost.
Wie kann ich mit dem Studienausweis, Mitarbeiterausweis oder Universitätsausweis bezahlen?
Auf dem Studien-, dem Mitarbeiter- oder dem Universitätsausweis ist eine elektronische Geldbörse. Auf diese Geldbörse kann an den aufgestellten Aufwertern mit der EC-Karte oder einer Kreditkarte ein Guthaben auf die Karte geladen werden. An der Kasse oder Abrechnungseinheit legst du den Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis zum Bezahlen einfach auf den Kartenleser und der zu zahlende Betrag wird vom Guthaben abgebucht.
Wie kann ich das Guthaben des Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis prüfen?
Um das Guthaben auf dem Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis zu prüfen, lege die entsprechende Chipkarte auf den Kartenleser am Aufwerter oder einem anderen Abrechnungssystem.
Was muss ich tun, wenn mein Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis kaputt ist?
Melde dich in der Infobox in der Zentralmensa des Studierendenwerks. Dort wird versucht, die entsprechende Chipkarte auszulesen, bzw. das Kartenguthaben zu ermitteln, um es auf einen neuen Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis zu übertragen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis verloren habe?
Du musst den Kartenverlust unverzüglich der Kartenstelle deiner Hochschule und dem Studierendenwerk mitteilen und die jeweilige Karte sperren lassen. Am einfachsten geht das über die Störmeldezentrale der Universität unter der Telefonnummer (0551) 39 – 11 71. Dort nennst du deinen Namen, deine Matrikelnummer und dein Geburtsdatum und deine Karte wird gesperrt. Die Kartenstelle der Hochschule wird dir eine Ersatzkarte ausstellen.
Bekomme ich das Restguthaben meines verlorenen Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis erstattet?
Das Studierendenwerk ermittelt am Tag nach Verlust deines Ausweises das Restguthaben. Allerdings musst du damit rechnen, dass der Finder bis zur Sperrung des Ausweises bereits einen Teil des Guthabens abgewertet (verbraucht) hat. Wird ein Restguthaben ermittelt, überträgt das Studierendenwerk das Guthaben auf den neuen Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis.
Was muss ich tun, wenn mein Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis an der Kasse nicht gelesen wird?
In den meisten Fällen hast du den Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis zu früh vom Aufwerter genommen und der Aufwertungsvorgang konnte nicht korrekt abgeschlossen werden. In diesem Fall musst du den jeweiligen Ausweis noch einmal auf den Kartenleser des Aufwerters legen, an dem du ihn zuvor aufladen wolltest. Das Gerät erkennt den jeweiligen Ausweis und schließt den Vorgang korrekt ab.
Was ist zu tun, wenn das Guthaben auf meinem Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis nicht mehr ausreicht?
Werte den Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis an den EC-Aufwertern auf.
Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit meines Studienausweises abgelaufen ist und die Chipkarte beim Aufwerten in die Preiskategorie „Gast“ umkodiert wurde?
Verlängere die Gültigkeit deines Studienausweises. Studierende der Universität verlängern ihre Gültigkeit am SB-Terminal des Kartenpunkts der Universität im ZHG. Voraussetzung hierfür ist, dass du dich zurückgemeldet hast und die Semestergebühren bezahlt sind. Lege dann deinen Studienausweis auf den Kartenleser am Aufwerter und werte den Studienausweis erneut auf. Der Studienausweis wird wieder der ursprünglichen Preiskategorie zugeordnet.
Kann ich das Restguthaben des Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis auf mein Konto überweisen lassen?
Für die Ermittlung des Restguthabens wird der Studien-, Mitarbeiter- oder Universitätsausweis benötigt. Du musst also zur Infobox gehen und den entsprechenden Ausweis vorlegen. Das Restguthaben wird dir dann überwiesen.
Kann ich mir das Kartenguthaben auszahlen lassen?
Das auf dem Studien-, Mitarbeiter-, Universitäts- oder Gästeausweis vorhandene Guthaben kann sich der Kartenbesitzer von der Infobox in der Zentralmensa überweisen lassen.
Kann ich bar oder mit anderen Zahlungsmitteln bezahlen?
Es ist nur bargeldlose Bezahlung möglich,
entweder mit Studierenden-/Bedienstetenausweis/Gästekarte oder alternativ mit EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay. Kartenguthaben bitte vor dem Besuch der Mensa/Cafeteria prüfen und ggf. aufwerten. Die Aufwertung ist nur mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich! Diese Aufwerter geben Gästekarten aus: Zentralmensa Foyer, Cafe Central, Mensa am Turm, Lunchbox und ab 10.11.21 auch HAWK Café und HAWK Bistro sowie Café Physik.