Verleih von Veranstaltungsequipment für Studierende
Das Veranstaltungsequipment des Studierendenwerks Göttingen verleiht das Kulturbüro ausschließlich an Studierende. Die Aktivlautsprecher eigenen sich gut für die WG-Party. Sie sind mit diversen Anschlüssen versehen, so dass sie auch z. B. mit einem Handy oder Laptop betrieben werden können.
Hinweise zum Verleih
- die Vermietung erfolgt ausschließlich an Studierende
- bei Vertragsabschluss ist der Personalausweis/Pass und der Studierendenausweis vorzulegen; die Vertragsbedingungen findest du unten auf der Seite
- Selbstabholung und -rückgabe; es erfolgt keine Anlieferung/Abholung durch das Studierendenwerk
- für alle Mietobjekte ist bei Abholung eine Kaution zu hinterlegen
- die Zahlung der Miete erfolgt über EC- oder Kreditkarte, die Kaution ist in bar mitzubringen
Aktivlautsprecher 10"
Aktivlautsprecher 10"
Aktivlautsprecher 12"
Yamaha Stagepas 500
LED-Lichtanlage
Gesangsmikrofon
Funkmikrofon-Set
Ausleihformular
Vertragsbedingungen
- Das Studierendenwerk Göttingen stellt dem Mieter die oben aufgeführte Ausstattung vollständig und in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Empfang auf dessen Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Funktionsmängel und Schäden sind bei Erhalt schriftlich festzuhalten, nicht festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter erhält eine kurze technische Einweisung für die geliehenen Geräte. Das Studierendenwerk Göttingen ist nicht verpflichtet, eine Person zu benennen, die mögliche technische Schwierigkeiten während der Mietzeit beheben kann.
- Werden die geliehenen Geräte schuldhaft nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so verlängert sich der Mietvertrag automatisch um diesen Zeitraum. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete bis zum Anschaffungswert der Geräte dem Studierendenwerk Göttingen zu zahlen. Sollten durch die verspätete Rückgabe nachweislich weitere Kosten entstehen, so sind diese vom Mieter zu ersetzen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden bis zum Totalverlust, der zwischen der Übergabe der Geräte und der Rückgabe eintritt. Im Schadensfall werden die Geräte von einer Firma fachmännisch repariert oder auf Neupreisbasis wiederbeschafft. Für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung muss der Mieter dem Studierendenwerk Göttingen die ggf. anfallenden Kosten für Ersatzgeräte erstatten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass geliehene Geräte von der eigenen Haftpflichtversicherung nicht versichert sind.
- Das Studierendenwerk Göttingen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Material zum vereinbarten Zeitpunkt durch technische Defekte oder höhere Gewalt nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Studierendenwerk Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietgeräten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden, ist das Studierendenwerk unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Mieter erklärt, dass er die Geräte nicht gewerblich einsetzen wird. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste und ist einschließlich der Kaution bei Übergabe des Materials zu entrichten.
- Einzelne ungültige oder ungültig werdende Punkte dieses Vertrages berühren nicht dessen Gesamtgültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Göttingen.