Verleih von Veranstaltungsequipment für Studierende
Das Veranstaltungsequipment des Studierendenwerks Göttingen verleiht das Kulturbüro ausschließlich an Studierende. Die Aktivlautsprecher eigenen sich gut für die WG-Party. Sie sind mit diversen Anschlüssen versehen, so dass sie auch z. B. mit einem iPod, Handy oder Laptop betrieben werden können. Für Livemusik im kleinen Rahmen, reicht die Yamaha-Stagepas, und wenn es etwas größer werden soll, empfehlen wir die Peavy Triflex.
Hinweise zum Verleih
- die Vermietung erfolgt ausschließlich an Studierende
- bei Vertragsabschluss ist der Personalausweis/Pass und der Studierendenausweis vorzulegen; die Vertragsbedingungen findest du unten auf der Seite
- Selbstabholung und -rückgabe; es erfolgt keine Anlieferung/Abholung durch das Studierendenwerk
- für alle Mietobjekte ist bei Abholung eine Kaution zu hinterlegen
- die Zahlung der Miete erfolgt über EC- oder Kreditkarte, die Kaution ist in bar mitzubringen
Aktivlautsprecher 10"
1 Yamaha DBR 10 inkl. Stativ
700 W Peak / 350 W Effektiv, 129 dB
Anschlussmöglichkeiten: Klinke, XLR und Cinch
Leihgebühren:
10 € Tagespreis
15 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 100 €
Aktivlautsprecher 10"
1 Yamaha DXR 10 inkl. Stativ
1100 W Peak / 700 W Effektiv, 131 dB
Anschlussmöglichkeiten: Klinke, XLR und Cinch
Leihgebühren:
15 € Tagespreis
20 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 100 €
Aktivlautsprecher 12"
1 Yamaha DBR 12 inkl. Stativ
1000 W Peak / 465 W Effektiv, 131 dB
Anschlussmöglichkeiten: Klinke, XLR und Cinch
Leihgebühren:
15 € Tagespreis
20 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 100 €
Yamaha Stagepas 500
2 x 250 W Boxen, Mischpult herausnehmbar, 10 Kanäle
Zwei-Band EQ und Kompressor
Optimal für Live-Auftritte (Musiker/Band) und Sprachanwendungen
Leihgebühren:
30 € Tagespreis
40 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 100 €
LED-Lichtanlage
Eurolite KLS 400 inkl. Stativ
Musiksteuerung über eingebautes Mikrofon
Leihgebühren:
15 € Tagespreis
20 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 50 €
Gesangsmikrofon
Shure SM 58 mit Ein-/Ausschalter
Kabel und Stativ
Leihgebühren:
5 € Tagespreis
7,50 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 20 €
Funkmikrofon-Set
Fame Audio MSW-4/2 MKII
Drahtloses System mit 4 Empfängern und 1 Handsender, LCD-Display
Leihgebühren:
20 € Tagespreis
30 € Wochenendpreis (Abholung Freitag, Rückgabe Montag)
Kaution: 100 €
Vertragsbedingungen
- Das Studentenwerk Göttingen stellt dem Mieter die oben aufgeführte Ausstattung vollständig und in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, das Material bei Empfang auf dessen Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Funktionsmängel und Schäden sind bei Erhalt schriftlich festzuhalten, nicht festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter erhält eine kurze technische Einweisung für die geliehenen Geräte. Das Studentenwerk Göttingen ist nicht verpflichtet, eine Person zu benennen, die mögliche technische Schwierigkeiten während der Mietzeit beheben kann.
- Werden die geliehenen Geräte schuldhaft nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so verlängert sich der Mietvertrag automatisch um diesen Zeitraum. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete bis zum Anschaffungswert der Geräte dem Studentenwerk Göttingen zu zahlen. Sollten durch die verspätete Rückgabe nachweislich weitere Kosten entstehen, so sind diese vom Mieter zu ersetzen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden bis zum Totalverlust, der zwischen der Übergabe der Geräte und der Rückgabe eintritt. Im Schadensfall werden die Geräte von einer Firma fachmännisch repariert oder auf Neupreisbasis wiederbeschafft. Für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung muss der Mieter dem Studentenwerk Göttingen die ggf. anfallenden Kosten für Ersatzgeräte erstatten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass geliehene Geräte von der eigenen Haftpflichtversicherung nicht versichert sind.
- Das Studentenwerk Göttingen kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Material zum vereinbarten Zeitpunkt durch technische Defekte oder höhere Gewalt nicht oder nur teilweise zur Verfügung steht.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des Studentenwerks Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietgeräten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden, ist das Studentenwerk unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Mieter erklärt, dass er die Geräte nicht gewerblich einsetzen wird. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste und ist einschließlich der Kaution bei Übergabe des Materials zu entrichten.
- Einzelne ungültige oder ungültig werdende Punkte dieses Vertrages berühren nicht dessen Gesamtgültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Göttingen.