Mehrwegangebotspflicht
Bitte beachte, dass wir das Mensaessen nicht in deine eigenen mitgebrachten Behälter abfüllen - aus diesen Gründen:
Da wir die umweltfreundliche Bagasse-Einwegverpackung anbieten, sind wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet, kundeneigene Behälter anzunehmen. Aus Hygienegründen verzichten wir auf diese Option, da wir das Risiko einer Kontamination von Lebensmitteln und/oder der Umgebung beim Umfüllen nicht unnötig eingehen wollen.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass du das Mensaessen wie gewohnt kaufst und selbstständig am Platz in deinen eigenen Behälter umfüllst.
Wichtig: Bei den Heißgetränken gibt es bezüglich der Nutzung eigener Becher/Tassen keine Änderungen.
Information dazu findest du hier.
Allergenkennzeichnung
Das Ausweisen von 14 Allergenen, die am häufigsten Auslöser allergischer Reaktionen und Unverträglichkeiten sind, ist auf Grund der gesetzlichen Vorgabe seit dem 13. Dezember 2014 Pflicht. Das Studierendenwerk Göttingen zeichnet daher in allen Mensen und Cafeterien die 14 deklarationspflichtigen Allergene aus.
Zu besonders häufig gestellten Fragen rund um das Thema Allergene haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt.
Warum werden Allergene gekennzeichnet?
Die Kennzeichnungsvorschrift ist in der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittelinformationsverordnung) geregelt. Sie gilt seit dem 13.12.2014. Laut dieser Verordnung erachten Verbraucher Informationen über Allergene bei loser Ware als sehr wichtig, da es sich gezeigt hat, dass die meisten Fälle von Lebensmittelallergien durch lose Ware hervorgerufen werden. In einigen Fällen können Nahrungsmittelallergiker lebensbedrohliche Reaktionen schon nach dem Verzehr kleinster Mengen des unverträglichen Nahrungsmittels entwickeln. Beim Verzehr von nicht selbst zubereiteten Speisen sind das Risiko und die Angst groß, eine unbeabsichtigte allergische Reaktion zu entwickeln. Um die Lebensqualität von Nahrungsmittelallergikern diesbezüglich zu erhöhen, wurde die Deklarationspflicht auch auf lose Speisen und Getränke ausgeweitet.
Wie genau informiert das Studierendenwerk Göttingen seine Gäste?
Ziel der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittelinformationsverordnung) ist es, Allergiker/innen schon vor der Kaufentscheidung darüber zu informieren, welche der 14 deklarationspflichtigen Allergene in der Speise enthalten sind. Unsere Gäste haben verschiedene Möglichkeiten, das Speisenangebot einzusehen und sich vorab zu informieren
- Homepage des Studierendenwerks Göttingen
- Monitore des Speiseleitsystems in den Mensen
- Speiseplan-Apps
- Infosystem der Cafeterien
- Informationen durch die zuständigen Mitarbeiter/innen
Welche Allergene werden gekennzeichnet?
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene sind gleichzeitig die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten. Diese sind:
1. Glutenhaltige Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut)
2. Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse
3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse
4. Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse
5. Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse
6. Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse
7. Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
8. Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Pistazien, Paranüsse, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
9. Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse
10. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse
11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse
12. Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg oder 10 mg/l) und daraus hergestellte Erzeugnisse
13. Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse
14. Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse
Werden auch mögliche Spuren von Allergenen in Speisen gekennzeichnet?
Gemäß der aktuellen Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV = Lebensmittel-informationsverordnung) sind die 14 deklarationspflichtigen Allergene nur zu nennen, wenn sie einer Speise laut Rezeptur zugesetzt werden. Spuren, also unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit den deklarationspflichtigen Allergenen, sind rein rechtlich nicht deklarationspflichtig. Da eine Kreuzkontamination in Großküchen leider nie völlig ausgeschlossen werden kann, werden Spuren durch das Studentenwerk Göttingen nicht gekennzeichnet.
Gibt es in den Einrichtungen auch allergenfreie Gerichte?
Das Studierendenwerk Göttingen bietet keine Menülinie an, die keines der 14 deklarationspflichtigen Allergene enthält. Lebensmittel, die diese 14 deklarationspflichtigen Allergene enthalten, sind hochwertige Nahrungsbestandteile, sofern man kein Allergiker ist. Wir möchten daher in unseren Speisen nicht darauf verzichten. Durch unser breites Angebot und die freie Komponentenwahl gibt es die Möglichkeit, das "persönliche" Allergen zu meiden und sich trotzdem ausgewogen und vielfältig im Studentenwerk Göttingen zu ernähren.
Wie stellt das Studierendenwerk Göttingen sicher, dass alle 14 deklarationspflichtigen Allergene einwandfrei deklariert werden?
Alle Produkte, die über den Einkauf und die Warenannahme in die CampusGastronomie gelangen, müssen schon vom Hersteller einwandfrei deklariert sein. Diese Deklaration wird in interne Dokumentationssysteme übernommen und ermöglicht eine korrekte Deklaration der Speiserezepturen. Diese Rezepturen müssen bei der Speiseproduktion strengstens eingehalten werden. Des Weiteren ist das gesamte Küchenpersonal zur Einhaltung von Personalhygiene und regulären Hygienestandards, die vor, zwischen und nach jedem Arbeitsschritt eingehalten werden müssen, geschult. Dennoch können wir leider bei all diesen Maßnahmen eine unbewusste Kreuzkontamination durch deklarationspflichtige Allergene nie völlig ausschließen.
Welche Prozesse in den Einrichtungen sind für eine korrekte Deklaration wichtig?
Bereits die Mitarbeiter, die den Produkteinkauf abwickeln, tragen dafür Sorge, dass die bezogenen Produkte mit den 14 deklarationspflichtigen Allergenen gekennzeichnet sind. Bei Änderungen der Rezepturen werden diese Mitarbeiter von den Herstellern bzw. Lieferanten unverzüglich informiert. Denn diese Produktdeklaration ist die Grundlage der Deklaration aller vorhandenen Speiserezepturen. Sowohl Mitarbeiter der Lagerwirtschaft als auch das Küchenpersonal sind instruiert, durch das Abdecken, das getrennte Lagern, das Vor- und Zubereiten von Lebensmitteln und das Einhalten von Rezepturen und Hygienevorschriften eine korrekte Allergenkennzeichnung sicherzustellen. Um Fehlerquellen aufzudecken und das Einhalten der Vorgaben sicherzustellen, werden alle Prozesse regelmäßig überprüft.