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BAföG

Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema BAföG und geben damit einen ersten Überblick zu dieser Finanzierungsmöglichkeit für dein Studium.

Wir möchten dir gleichzeitig ausdrücklich empfehlen, unsere persönlichen Beratungsgespräche im 3. Stock des Gebäudes der Zentralmensa in Anspruch zu nehmen. Unsere SachbearbeiterInnen freuen sich, dich im persönlichen Gespräch zu beraten und dir als PartnerInnen an deiner Seite alle Fragen zur Studienfinanzierung zu beantworten.

Was ist BAföG eigentlich?

Interesse am BAföG lohnt sich! Hier haben wir dir die häufigsten Fragen zum Thema BAföG zusammengestellt.

Was ist BAföG?

Diese Abkürzung steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Damit stellt der Staat Mittel für dein Studium unter bestimmten Kriterien zur Verfügung.

Zudem ist die Darlehensschuld auf insgesamt 10.010 € gedeckelt. Hast du also während deines Studiums 30.000 Euro an Fördermitteln aus dem BAföG bekommen, entfallen fast 20.000 Euro (Hälfte geschenkt und maximale Darlehensschuld auf 10.010 Euro gedeckelt: also nochmal 5.000 Euro geschenkt). Du müsstest also nur 10.010 Euro in maximal 77 Raten von mindestens 130 Euro zurückzahlen.

Wer bekommt BAföG?

BAföG ist eine Sozialleistung und wird gewährt, wenn die finanziellen Verhältnisse nicht ausreichen, die Ausbildung zu finanzieren. Die Ausbildung an sich muss dabei förderungsfähig sein. Hierbei gilt: Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig, meist auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung. Ein Masterstudiengang wird insbesondere dann gefördert, wenn er auf einem abgeschlossenen Bachelor-Studiengang aufbaut und kein anderer Hochschulabschluss vorliegt.

Studierende dürfen zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben, um BAföG zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen. Näheres dazu erklären dir gerne unsere SachbearbeiterInnen.

Ich komme aus dem Ausland, habe ich Anrecht auf BAföG?

Auch ausländische Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ausbildungsförderung aus dem BAföG haben. Solltest du zu dieser Interessengruppe gehören, raten wir dir zu einem persönlichen Termin bei uns. Wichtig hierfür ist, dass der Aufenthaltsstatus vorab geklärt ist.

Wieviel BAföG gibt es?

Die Höhe der Förderung hängt sowohl vom Einkommen der Eltern, des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners als auch vom Einkommen und dem Vermögen des Auszubildenden und seinem gesetzlich normierten Bedarf ab. Im Ausnahmefall ist BAföG auch elternunabhängig.

Der Bedarf ergibt sich aus dem Gesetz und umfasst für ein Inlandsstudium die folgenden Beträge:

Ab Herbst 2022                                    bei den Eltern
Grundbedarf                                           534 € 
+ eigene Krankenversicherung, max. 102 €
+ eigene Pflegeversicherung               35 €
Höchstsatz                                             671 €

Ab Herbst 2022                                    eigene Wohnung
Grundbedarf                                           855 € 
+ eigene Krankenversicherung, max. 102 €
+ eigene Pflegeversicherung               35 €
Höchstsatz                                             992 €

Auszubildende mit Kindern können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 € erhalten.

Was passiert bei einem Fachrichtungswechsel?

Erstmaliges Wechseln der Fachrichtung bis zum Ende des 4. Fachsemesters lässt den BAföG-Anspruch nicht erlöschen, sofern ein ''wichtiger Grund" vorliegt.

Ein unabweisbarer Grund ist grundsätzlich immer zu berücksichtigen, also auch nach dem 4. Fachsemester. Darunter versteht man einen objektiven Grund für den Fachrichtungswechsel, beispielsweise eine dauerhafte körperliche Einschränkung eines Sportstudenten nach einem Unfall.

Wie lange bekomme ich BAföG?

Ausbildungsförderung wird nach schriftlichem Antrag vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Ausbildung tatsächlich aufgenommen wird. Das ist in der Regel der Beginn der Vorlesungen.

Frühestens wird Ausbildungsförderung jedoch vom Beginn des Antragsmonats an gezahlt. Wenn du den Antrag zu spät stellst, verlierst du möglicherweise Leistungen.

Die Förderung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, dem Abbruch der Ausbildung oder mit Erreichen der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit, die in der Studienordnung für deinen Studiengang festgelegt ist.

Eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus kann in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen für die Studienzeit verzögernde Phasen gewährt werden, beispielsweise für die Erziehung eines Kindes oder die Arbeit in einem Hochschulgremium als gewähltes Mitglied. Außerdem gibt es seit Okt. 2024 ein “Flexibilitätssemester”, das heißt einmalig im Studium (Bachelor oder Master) den Anspruch für ein zusätzliches Semester.

Bekomme ich auch im Ausland BAföG?

Für ein Studium im Ausland gibt es die Möglichkeit des Auslands-BAföG. Hierfür sind spezielle Ämter zuständig. Die jeweilige Adresse - abhängig von dem Land, in dem du studieren möchtest - erfährst du bei deiner/m zuständigen SachbearbeiterIn oder unter diesem Link.

Wann muss BAföG zurückgezahlt werden?

Das Bundesverwaltungsamt ist für die Einziehung des Darlehens zuständig. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums) und dauert längstens 20 Jahre. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht wird die Höhe der Darlehenssumme sowie der Rückzahlungsbeginn mitgeteilt.

Die Rückzahlung des Darlehens ist einkommensabhängig, das heißt Geringverdiener (bis zu 1.690 €) können von der Rückzahlung freigestellt werden.

Adressen- und Namensänderungen müssen dem Bundesverwaltungsamt gemeldet werden, und zwar auch schon vor Erhalt des Rückforderungsbescheides (BVA, 50728 Köln; bafoeg@bva.bund.de).

Was ist elternunabhängiges BAföG?

In Ausnahmefällen ist eine elternunabhängige Förderung möglich. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu lauten:

Du warst nach Vollendung des 18. Lebensjahres und bis zum Beginn des Studiums insgesamt 60 Monate erwerbstätig, wobei Berufsausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Du warst nach dreijähriger Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig; zusammen mit der Ausbildung muss eine Zeitspanne von mindestens 6 Jahren vorliegen.

Du bist bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt und weitere Voraussetzungen werden erfüllt – näheres können dir unsere SachbearbeiterInnen in der Studienfinanzierung erklären.

Bei elternunabhängiger Förderung sind Einkommenserklärungen der Eltern nicht mehr erforderlich. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners wird aber immer angerechnet.

Was darf ich als BAföG-Empfänger hinzuverdienen?

Innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten kannst du ab 10/2024 6.680 Euro brutto als Einkommen hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf den BAföG-Satz erfolgt. Das heißt: Ein Mini-Job ist möglich, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Das Kindergeld spielt für die Berechnung keine Rolle. Es wird nicht als Einkommen betrachtet und steht dir somit zusätzlich zur Verfügung.

Fragen zum BAföG-Antrag (digital oder in Papierform)

Welche Formblätter musst du ausfüllen? Auf welchem Weg kannst du und wie oft musst du einen neuen Antrag stellen? Diese und noch mehr Fragen beantworten wir dir hier!

Welche Formblätter sind für einen BAföG-Antrag nötig?

- Wichtig: Alle Antragsformulare erhältst du im Amt für Ausbildungsförderung. Da die Formulare bundesweit einheitlich sind, kannst du auch die von anderen Ämtern benutzen.
Der komplette Antrag steht außerdem auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Download bereit.
Am besten ist aber, du stellst deinen Antrag digital und nutzt das Antragsportal bafoeg-digital.de

- Formblatt 01 (Angaben zu persönlichen Daten sowie dem eigenen schulischen und beruflichen Werdegang, Einkommen und Vermögen)

- Formblatt 02 (wird durch die elektronische Studienbescheinigung nach § 9 BAföG im Pdf-Format ersetzt)

- Formblatt 03 (Einkommenserklärung Vater/ Mutter/ Ehegatte/ Lebenspartner - für jeden Einkommensbezieher ist separat eine Einkommenserklärung erforderlich, die Nachweise sind vollständig beizufügen)

- Formblatt 04 (Erklärung zur Betreuung deiner eigenen Kinder, falls du welche hast) - Nachweis über eigene Wohnung (Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung oder des Mietvertrages, sofern die bewohnte Wohnung nicht zum Eigentum der Eltern gehört)

- Der Einkommenserklärung auf Formblatt 03 sind entsprechende Belege bezüglich der jeweiligen Einkommensart beizufügen, z. B. Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Krankengeldbescheid, Verdienstbescheinigungen oder ähnliches.

Hinweis: Kindergeld gilt nicht als Einkommen und muss nicht angegeben werden. Für einen Weiterförderungsantrag benötigst du bis auf den schulischen und beruflichen Werdegang dieselben Formblätter. Das Formblatt 01 kann durch das verkürzte Formblatt 09 ersetzt werden, wenn sich nichts Wesentliches verändert hat und sich insbesondere weder dein erklärtes Einkommen noch Vermögen erhöht hat.  

Was muss ich beim Ausfüllen des Antrags beachten?

Um die Antragsfrist einzuhalten, genügt zunächst ein formloser BAföG-Antrag. Die offiziellen Antragsformulare sind allerdings später nachzureichen. Bitte plane ein, dass zwischen Beantragung und Auszahlung des BAföG-Betrages mehrere Wochen vergehen können.

Du selbst kannst das Verfahren jedoch beschleunigen: Du musst alles ausfüllen. Auch wenn du meinst, irgendwo keine Angaben machen zu müssen, so mache lieber einen Strich oder eine Null anstatt keine Angaben. Jede Lücke kann zu Nachfragen führen und Nachfragen zu Verzögerungen. Und du bekommst dein Geld schlimmstenfalls erst Wochen später.

Dein Weg zum digitalen Antrag!

Nutze die offizielle Antragsplattform www.bafoeg-digital.de, hier stellst du deinen Antrag und lädst alle Dokumente hoch, die zu deinem Antrag gehören. Bitte plane auch für diesen Antragsweg ein, dass zwischen Beantragung und Auszahlung des BAföG-Betrages mehrere Wochen vergehen können.

Fülle bitte auch digital alles aus. Musst du irgendwo keine Angaben machen, setze dort z. B. eine Null. Lücken führen zu Nachfragen und diese führen zu Verzögerungen und ggf. zu späteren Auszahlungen.

Wie oft muss ich einen neuen BAföG-Antrag stellen?

Ausbildungsförderung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Dein Förderungsbescheid zeigt dir auf Seite 1, für welchen Zeitraum dir Ausbildungsförderung bewilligt wurde. Frühzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes, etwa vier Monate vorher, solltest du einen unterschriebenen, vollständigen und mit allen Nachweisen versehenen Wiederholungsantrag stellen, damit keine Zahlungsunterbrechungen entstehen.

Wann muss ein Eignungsnachweis erbracht werden?

Ab dem fünften Fachsemester wird die Ausbildungsförderung nur geleistet, nachdem die bis dahin üblichen Studienfortschritte belegt wurden. Die Corona-Semester vom Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/22 zählen dabei nicht mit. Der Nachweis wird bei Bachelorstudiengängen in aller Regel durch den Nachweis über den ECTS-Leistungspunktestand erbracht. Von allen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Göttingen werden einheitlich verlangt:

- 70 Credits zu Beginn des vierten Fachsemesters
- 100 Credits zu Beginn des fünften Fachsemesters
- 130 Credits zu Beginn des sechsten Fachsemesters.

Ausnahmen sind die Studiengänge Baumanagement, Green Building sowie Immobilienwirtschaft und -management der Fachhochschule (HAWK) in Holzminden, für die nur 66/96/126 Credits erforderlich sind.

Studierende der Universität Göttingen können eine entsprechende Leistungsübersicht aus dem Prüfungssystem FlexNow selbst ausdrucken.

In anderen Studiengängen oder ersatzweise kann eine individuelle Eignungsbescheinigung (Formblatt 05) eingereicht werden. Hier findest du eine Liste mit den jeweiligen Eignungsgutachtern der Hochschulen.

Meine Eltern verweigern die Auskunft oder Zahlungen – was nun?

Weigern sich deine Eltern Auskunft über ihr Einkommen zu erteilen beziehungsweise zahlen sie den angerechneten Einkommensbetrag nicht als Unterhaltsleistungen an dich, so besteht die Möglichkeit, eine ‚‚Vorausleistung‘‘ zu beantragen.

Das Amt für Ausbildungsförderung übernimmt nach Einzelfallprüfung ggf. die Zahlungen der Vorausleistungen neben dem BAföG-Anspruch. Dafür geht der Unterhaltsanspruch, den du gegen deine Eltern hast, auf das Land Niedersachsen über.

Weitere Informationen erhältst du von unseren SachbearbeiterInnen. 

Studienfinanzierung

Öffnungszeiten

Für ein persönliches Gespräch kannst du dienstags und donnerstags von 11:00 bis 15:00 Uhr die Terminsprechzeit nutzen.
Für Anträge und den Upload von Dokumenten nutzt du am besten die Antragsplattform:
www.bafoeg-digital.de
Dokumente kannst du außerdem als Brief schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

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