Wohnen beim Studierendenwerk
Für das Wohnen in den Wohnheimen des Studierendenwerks Göttingen gelten verschiedene Regelungen, über die wir dich hier vor deiner Online-Bewerbung informieren möchten. Neben den allgemeinen Mietbedingungen kannst du unsere Belegungsordnung sowie die Benutzerordnung für die Internetnutzung in unseren Wohnheimen herunterladen.
Allgemeine Mietbedingungen
Für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohnheime gelten die Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks Göttingen (Stand: 05.05.2021).
Für die 2er-Gruppenwohnungen und die Gruppenwohnungen im Kreuzbergring 4/4a sowie Zimmermannstraße 14/16 gelten neben den Allgemeinen Mietbedingungen die Zusatzbedingungen für 2er-Gruppenwohnungen beziehungsweise die Zusatzbedingungen für Gruppenwohnungen.
Informationen zum Widerrufsrecht findest du hier.
Das Studierendenwerk startete 2023 seine Kampagne gegen sexualisierte Gewalt im Kontext der Hochschulen.
In der Richtlinie und der Anlage findest du detaillierte Informationen zum Statement und den Maßnahmen des Studierendenwerks.
Belegungsordnung
Der Vermietung von Wohnplätzen des Studierendenwerks liegt eine Belegungsordnung für Wohnheime zugrunde. Diese wurde vom Vorstand des Studierenden beschlossen und ist seit dem 01.10.2005 gültig.
Benutzerordnung zur Internetnutzung
In Zusammenarbeit mit der Universität Göttingen stellen wir in den Wohnheimen den Anschlusses an das Internet über das sogenannte Wohnheimnetz bereit. Die Teilnahme am Wohnheimnetz beginnt mit dem Einzug. Der Nutzung des Internets liegt eine Benutzerordnung zugrunde (Stand: 20.03.2019).
Per Online-Bewerbung zum Wohnheimplatz
Du möchtest dich beim Studierendenwerk Göttingen um einen Wohnheimplatz bewerben? Dazu füllst du online einen Aufnahmeantrag aus und sendest ihn uns anschließend zu. Den Link zur Online-Bewerbung findest du unten.
Hinweise zur Online-Bewerbung
Lies dir bitte die nachfolgenden Hinweise zur Online-Bewerbung aufmerksam durch. Sie sollen dir das Ausfüllen des Aufnahmeantrages erleichtern.
- Deine Online-Bewerbung nehmen wir jederzeit an, d. h. deinen Zulassungsbescheid bzw. deine Immatrikulationsbescheinigung benötigen wir erst zum Einzug.
- Je früher du die Bewerbung abschickst, desto größer sind deine Chancen, dass dein Wohnwunsch erfüllt werden kann.
- Deine Online-Bewerbung ist unverbindlich, Doppelbewerbungen werden grundsätzlich gelöscht.
- Austauschstudierende, Familien und BewohnerInnen der Wohnheime des Studierendenwerkes Göttingen können sich nicht online bewerben.
- Für eine Gruppenwohnung kann sich nur eine komplette Gruppe bewerben. Informationen hierzu findest du in den FAQ unter "Wie bewerben wir uns auf eine Gruppenwohnung?".
- Detaillierte Informationen zu den Wohnheimen findest du über die Seite "Unsere Wohnheime". Bitte beachte die dortigen Angaben zu den Wartezeiten.
- Bitte lies dir vor dem Ausfüllen der Online-Bewerbung die FAQ zum Thema Wohnen durch.
Bitte fülle den Aufnahmeantrag vollständig aus. Im Anschluss an den Eingang des Antrages erhältst du von uns eine Bestätigungsmail.
- Bitte überprüfe die in der E-Mail enthaltenen Angaben auf Richtigkeit und
- bestätige deine Bewerbung über den in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink.
Erst nach Erhalt deiner Bestätigung setzen wir dich auf die gewünschte Warteliste.
Nachfragebedingt können wir leider nicht jeder/m Studierenden eine Unterkunft anbieten. Bitte informiere dich rechtzeitig über weitere Wohnmöglichkeiten in Göttingen.