Studienabschlussdarlehen
Studierende aller Hochschulen in Göttingen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, können aus Mitteln der studentischen Darlehenskasse ein zinsloses Darlehen erhalten.
Studienabschlussdarlehen vergeben wir maximal für die letzten 8 Monate der Examenszeit. Sie werden nicht als Ersatz für nicht erbrachte Leistungen der Unterhaltspflichtigen (Ehegatte, Eltern) oder als Aufstockung auf gewährte Leistungen aus öffentlichen Mitteln (z. B. BAföG) gewährt.
Die Darlehenshöhe beträgt monatlich maximal 700 Euro.
Zur Sicherung des Darlehens ist für den gesamten Darlehensbetrag eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu erbringen.
Die Tilgung des Darlehens muss spätestens im 7. Monat nach dem laut Bescheinigung des Prüfungsamtes vorgesehenen Studienabschlussmonat aufgenommen werden. Die monatliche Tilgungsrate beträgt in der Regel 100 Euro.
Dank der Unterstützung des Universitätsbund Göttingen e.V. können für Studierende mit Kind zusätzlich 100,00 € monatlich für die letzten 6 bis 8 Studienmonate als Stipendium vergeben werden.
kurzfristige Darlehen
Studierende aller Hochschulen in Göttingen, die unverschuldet in eine vorübergehende Notlage geraten sind, können ein zinsloses Darlehen über maximal 500 € aus Mitteln des Studentenwerks erhalten.
Das Darlehen wird für den eigenen Lebensunterhalt und die Studienkosten – einschließlich Lehrmittel, Exkursions- und Praktikumskosten – eingeräumt. Eine Vorauszahlung auf ausstehende Leistungen anderer Förderungsträger, wie beispielsweise auf Mittel nach dem BAföG, ist dabei möglich.
Zur Sicherung des Darlehens erbringst du eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Wird das Darlehen als Vorauszahlung einer Leistung nach dem BAföG bewilligt, ist als Sicherheit eine Abtretung der BAföG-Nachzahlung notwendig.
Die Laufzeit des kurzfristigen Darlehens darf in der Regel 3 Monate nicht überschreiten. Mahn- und Betreibungskosten trägst du als Darlehensnehmer.
Du hast weitere Fragen oder möchtest ein kurzfristiges Darlehen beantragen? Sprich uns gerne an!