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Studienfinanzierung

Anträge sind ab sofort möglich: Neuartige Studienstarthilfe dank 29. BAföG-Änderungsgesetz

Bei einem erstmaligen Studienbeginn gibt es eine pauschale Starthilfe, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und bestimmte Sozialleistungen bezogen werden. Diese neue Möglichkeit wurde im 29. BAföG-Änderungsgesetz festgeschrieben. Informiert euch hier über die Voraussetzungen, die Studienstarthilfe zu bekommen und die Antragstellung, die ab sofort möglich ist!

Die einmalige Studienstarthilfe kann eine finanzielle Unterstützung für deinen Studienstart sein!

Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten können sich einmalig über 1.000 Euro Zuschuss freuen, um den Start in ihr erstes Studium zu erleichtern. Das Geld hilft z. B. bei Laptop, Lehrmaterialien oder Mietkaution und wird nicht auf BAföG angerechnet.
Die neuen Regelungen treten ab dem 1. August 2024 in Kraft, der Antrag ist ab sofort möglich.

Wer hat Anspruch auf die Studienstarthilfe?

Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn du:

1.         Dich erstmals an einer staatlichen oder nichtstaatlichen Hochschule oder einer Berufsakademie immatrikulierst (in Göttingen: Universität, HAWK, PFH, Berufsakademie Göttingen).

2.         Noch keine 25 Jahre alt bist.

3.         Im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen bezogen hast:
- Bürgergeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Lebensunterhalt nach dem SGB XIV
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XIV i.V.m. BVG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Wie und wann stelle ich den Antrag?

•           Der Antrag muss elektronisch über das Portal "BAföG Digital" gestellt werden, ab September 2024.

•           Der Antrag kann bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden.

•           Füge deinem Antrag Nachweise über den Sozialleistungsbezug und die Immatrikulation bei.

So beantragst du die Hilfe:

1.         Gehe auf das Portal "BAföG Digital".

2.         Fülle den Antrag aus und lade die erforderlichen Nachweise hoch.

3.         Reiche den Antrag ein und erhalte deine Unterstützung!

Zur Information:
Die Bestimmungen zur Studienstarthilfe sind durch den Bundesgesetzgeber festgelegt, daher ist das Studierendenwerk Göttingen bei der Vergabe an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Bereit für deinen Studienstart? Sichere dir jetzt die finanzielle Unterstützung, die dir zusteht!

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